Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wolfsinstinkt
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote von Wolfsinstinkt,
E-Mail: order[at]wolfs-instinkt(.)com (im Folgenden auch „Auftragnehmer“
oder „wir“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im Folgenden auch „Auftraggeber“
oder „Sie“ genannt) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Unternehmer
ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine
Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu
erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn
wir diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen
Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt
auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen
(hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen).
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung und Angebote unserer Produkte auf unserer Webseite, in
Prospekten oder sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und
stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Ihre Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches
Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie auf der
Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig bestellen« klicken, erklären Sie
verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB genannten
Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den
angegebenen Preis zahlen zu wollen.
(3) Wenn Sie über unsere
Webseite bestellt haben, erhalten Sie zunächst eine Empfangsbestätigung
per E-Mail, um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen
haben. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres
Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar.
(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt unabhängig davon, ob Ihre Bestellung über
unsere Webseite oder außerhalb unserer Webseite erfolgt, erst dann
zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine
Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben.
(5) Mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsabschluss sind
unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern
müssen durch eine Vereinbarung in Textform bzw. die Bestellung über das
Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt werden.
(6) Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von
Geschäftsführern und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende
mündliche Vereinbarungen zu treffen.
§ 3 Preise
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die
gesetzliche Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben
und die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen wird. Unsere Preise
beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung und den Versand (mit
Ausnahme der Samstagszustellung sowie vom Auftraggeber geforderter
spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden
Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Bei Warenlieferungen
außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können darüber hinaus
Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese sind von Ihnen
zu tragen.
(2) Werden vom Auftraggeber nachträglich
Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur
Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten
veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter
Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch
verursachten Mehraufwands durchführen.
(3) Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten
können vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber
selbstständig ausgeführt werden, wenn diese Vorarbeiten zur Einhaltung
eines Fixtermins beitragen oder im wirtschaftlichen Interesse des
Auftraggebers liegen. Die Höhe der Kosten für solche Vorarbeiten hängen
vom zeitlichen Aufwand ab. Übersteigen die hierdurch entstanden
Mehrkosten für den Auftraggeber 34,51 € inkl. Umsatzsteuer, muss vorab
die Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden.
(4) Wir sind zur Stornierung von Bestellungen nicht verpflichtet. Sofern
wir die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren,
kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € inkl. Umsatzsteuer
durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits
Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die
Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im
Status „Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere
Überprüfung durch den Auftragnehmer in der Regel akzeptiert. Nur der
Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über
sein Kundenkonto erfolgen.
(5) Wir behalten uns das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie
sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu
nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information
des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle
sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von
unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des
Auftragnehmers erforderlich machen.
§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom
Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht
in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen
dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den
Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt
werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie
Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde
vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die
Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch
dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die
nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
(2) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den
Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören
auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies
gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten
offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbar sind. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur
Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen
Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand
entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber
verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
(3) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm
sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen
übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert.
Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte
Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können nicht zurückgesandt
werden.
§ 5 Lieferung und Leistungszeit
(1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb der auf
der Webseite angegebenen Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der
Lieferfristen des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.
(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird
die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf
zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der
Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.
(3) Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin
oder verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben
sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer
Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen
Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in
Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht,
können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber
abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der
Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen
benachteiligt wird.
(4) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht,
Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu
verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der
Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des
zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
§ 6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware / höhere Gewalt
(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien
oder wegen höherer Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar
nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren
und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.
(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht
einhalten, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen
nach Ziffer § 6 (3) vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten
wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.
(3) Wir können gemäß § 6 (2) vom Vertrag zurücktreten,
wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig
liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen
hatten, d.h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein
Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der objektiv gesehen
die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf
die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht
lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt;
- im Falle höherer Gewalt, das heißt wenn ein unvorhersehbares und
außergewöhnliches Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert
oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns zumutbaren Mitteln
vermeiden können sowie bei Streiks am Produktionsort, Unfällen oder
Unwettern auf den Transportwegen.
(4) Von dem Rücktrittsrecht
nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches
Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die
Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B.
wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).
§ 6a Periodische Arbeiten
Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine
Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Gefahrenübergang – Versand
(1) Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der
verzögerten Leistung, des Untergangs, des Verlusts oder der
Verschlechterung der Wer sowie die Preisgefahr mit der Auslieferung der
Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Spediteur,
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte)
auf Sie über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese
Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen
oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat.
(2) Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe
verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand,
dessen Ursache beim Auftraggeber liegt und die der Auftraggeber zu
vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware
versandbereit ist. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach
Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen
die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer 1% des
Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem
Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorbehalten, einen Nachweis über
weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.
(3) Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes
bestimmt ist.
(4) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse
nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der
neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.
(5) Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der
Auftraggeber diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des
Frachtführers/Spediteurs auf dem Lieferschein quittiert wurde.
Unterbleibt diese Feststellung, so sind alle Schadensersatzansprüche
aufgrund der Beschädigung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen.
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§ 8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
(1) Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.
(2) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware
nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten
Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag
vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat
er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers
zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung
verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der
Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis
angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren
Voraussetzungen des § 9 verlangen.
(3) Gewährleistungsrechte
sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten
Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw.
gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.
(4) Materialveränderungen, die altersbedingt sind oder aufgrund von
Umweltbedingungen eintreten, stellen keinen Mangel dar. Geringfügige
Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen
Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch
bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen
(beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom
Auftragnehmer erstellt wurden - und dem Endprodukt. Produktionsbedingt
kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet
werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie
Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind
hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Aus
produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und
Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen
und können nicht beanstandet werden.
(5) Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei
Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5%
hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen
und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur,
Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.
(6) Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab
Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie
Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.
(7) Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung im folgenden
Satz und in § 8 (8) - in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines
Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und
verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 9.
(8) Die vorstehenden Einschränkungen der
Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine
Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel
arglistig verschwiegen haben.
§ 9 Haftung auf Schadensersatz
(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten),
auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 9 gemeinsam
„Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur
leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind
Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(2) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der
groben Fahrlässigkeit, (iv) für die Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer Garantie durch den
Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender
Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer –
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen
gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a
BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.
(4) Soweit
nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers
eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche
Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers.
(5) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(6) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren
innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen
Fristbeginn.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber
vor.
(2) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Sie treten uns bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus der
Weiterveräußerung erwachsen. Sie bleiben auch nach der Abtretung zur
Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch,
die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht
in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist
dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen
und den Dritten die Abtretung mitteilen.
(3) Verarbeitet der
Auftragnehmer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und
für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller. Der Auftragnehmer
erwirbt an der neuen Sache unmittelbar Eigentum. Erfolgt die
Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer, so erwirbt der
Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend
dem Wert der Vorbehaltsware. Erwirbt der Auftragnehmer Eigentum oder
einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache, übereignet der
Auftragnehmer dem Auftraggeber sein Eigentum oder seinen
Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung
der vollständigen Zahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen
des Auftraggebers verbunden oder vermischt und ist die Sache des
Auftraggebers als Hauptsache anzusehen, übereignet der Auftraggeber dem
Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend
dem Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung
vollständiger Zahlung. Veräußert der Auftraggeber die neue Sache bzw.
die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache, tritt der
Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt zur Sicherung des
Vergütungsanspruchs die ihm gegen den Erwerber dieser Sache zustehende
Forderung ab. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an dieser Sache einen
Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Auftraggeber dem Verkäufer
die Forderung anteilig entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind
verpflichtet, uns jede Pfändung, Beschädigung oder jedes Abhandenkommen
der Ware unverzüglich anzuzeigen.
§ 11 Zahlung
(1) Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung,
Sofortüberweisung, PayPal, BitPay), Zahlung per Kreditkarte (VISA- und
MASTER-Card) sowie Rechnungszahlung (Voraussetzung: positive
Bonitätsprüfung durch den Auftragnehmer oder beauftragten Dritten)
sofern keine andere Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber
und Auftragnehmer getroffen wurde.
(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen.
(3) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise,
so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von
20,00 € (netto) zu erheben. Weist der Auftraggeber einen geringeren
Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Die Geltendmachung eines
hierüber hinausgehenden Schadens wird durch diese Klausel nicht berührt.
(4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es
besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen.
(5) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine
Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung
können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem
angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
(6) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln
von anderen Geldwährungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und
anderen Währungen erfolgt immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind
Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.
(7) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist
der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender
Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers
anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die
erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen
den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung
anzurechnen.
(8) Erst wenn der Auftragnehmer über den Betrag
verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt. Bezüglich Schecks gilt
eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde und
nicht mehr zurückgegeben werden kann.
(9) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung
einer Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.
(10) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des
Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht,
Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die
Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere
Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so
greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des
Auftragnehmers.
(11) Nur wenn eine Gegenanforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, ist der Auftraggeber
zur Aufrechnung berechtigt.
(12) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
§ 12 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem
Vorbehalt möglicher Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang
der Rechnungen beim Auftraggeber kann der Auftragnehmer eine neue,
berichtigte Rechnung erstellen.
(2) Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von
diesem als akzeptiert, es sei denn der Auftraggeber legt innerhalb
dieser Frist von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der
beanstandeten Rechnungsposition gegenüber dem Auftragnehmer Widerspruch
ein. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der Rechnungsanschrift
oder des Rechnungsempfängers.
(3) Die Frist von sechs Wochen
berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge
innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten
kürzeren Frist.
§ 13 Patente, Urheberrechte und Marken
Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt
ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu
reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber
erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken-
oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten,
so haftet hierfür gegenüber dem Auftragnehmer ausschließlich der
Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von den Ansprüchen der Dritten
frei.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten
Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und
Bildmarken, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und
Urheberrechte vor.
(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren
Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers
zu vervielfältigen oder sonstwie zu reproduzieren. Das einfache, nicht
übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung
kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer
gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden.
Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der
Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und
nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf
Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.
(3) Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der
Auftragnehmer zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten
Endprodukts erstellt hat, muss der Auftragnehmer nicht an den
Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in Textform
hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.
§ 15 Handelsbrauch
Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen
Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter
anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen
wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur Herstellung des
geschuldeten Endprodukts erstellt werden.
§ 16 Geheimhaltung
Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen
unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und
Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer
auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien
vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
§ 17 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B.
Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einer
EDV-Anlage speichern und automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen
Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet, soweit dies für die
Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen
Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der
Bestellung Name und Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer
beauftragten Paketdienst weitergegeben.
(2) Eine Archivierung
der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie
Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der
Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss
einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen
gesonderte Vergütung möglich.
(3) Im Fall eines Folgeauftrags
wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie
ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung
pauschal mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag
berechnet.
(4) Sonstige Auftragsunterlagen (z.B.
Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern
können nicht zurück gesendet werden.
§ 18 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
(1) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
dieser Vereinbarung Stuttgart. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an
Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG).
(3) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten diejenigen
rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als
vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen
Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt
gewesen wäre.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, lässt dies
die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Wolfsprint für Verbraucher
§ 1 Geltung dieser Geschäftsbedingungen
(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Firma Wolfsprint,
E-Mail: order[at]wolfs-instinkt(.)com (im Folgenden auch „Auftragnehmer“
oder „wir“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im Folgenden auch „Auftraggeber“
oder „Sie“ genannt) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Verbraucher
ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur,
wenn wir diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen
Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform.
§ 2 Vertragsabschluss bei Bestellungen über unsere Webseite
(1) Die Darstellung unserer Produkte auf unserer Webseite erfolgt zu
Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Vertrags dar.
(2) Ihre Bestellung über unsere Webseite
stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags
dar. Indem Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig
bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Webseite
und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n)
Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.
(3) Um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen haben,
erhalten Sie zunächst eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Mit dieser
E-Mail bzw. als Anhang zu dieser E-Mail erhalten Sie ihre
Bestellinformationen sowie diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die Sie
speichern und ausdrucken können. Auch später noch senden wir Ihnen diese
Informationen gerne auf Anfrage zu. Die Empfangsbestätigung stellt noch
nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar.
(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie nach der
Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns per E-Mail
erhalten haben.
§ 3 Vertragsschluss bei Bestellungen, die nicht über unsere Webseite erfolgen
(1) Unsere Prospekte, Anzeigen, u.ä. dienen Informationszwecken und
stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Zur Rechtswirksamkeit bedürfen verbindliche Angebote des Auftragnehmers der Textform.
(3) Der Vertrag kommt zustande, indem der Aufraggeber das Angebot des
Auftragnehmers annimmt. Der Auftragnehmer erklärt die Annahme spätestens
mit Zahlung des in der Rechnung des Auftragnehmers ausgewiesenen
Betrags.
§ 4 Preise, Gratisware
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche
Umsatzsteuer. Unsere Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die
Verpackung und den Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie
vom Auftraggeber geforderter spezieller Versandarten). Die Höhe der im
Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite.
Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz
können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten
anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.
(2) Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die
Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder
ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese
Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen
Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
(3) Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder
übertragenen Daten können vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem
Auftraggeber selbstständig ausgeführt werden, wenn diese Vorarbeiten zur
Einhaltung eines Fixtermins beitragen oder im wirtschaftlichen
Interesse des Auftraggebers liegen. Die Höhe der Kosten für solche
Vorarbeiten hängen vom zeitlichen Aufwand ab. Übersteigen die hierdurch
entstanden Mehrkosten für den Auftraggeber 34,51 € inkl. Umsatzsteuer,
muss vorab die Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten
eingeholt werden.
(4) Wir sind zur Stornierung von
Bestellungen nicht verpflichtet. Sofern wir die Stornierung eines
Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren [oder wenn der Auftraggeber
die Druckdaten nicht bis zum vereinbarten Termin liefert], kann eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € inkl. Umsatzsteuer durch den
Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen
erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf
der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden
Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den
Auftragnehmer in der Regel akzeptiert. Nur der Auftraggeber selbst kann
Stornierungen beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen.
(5) Wir behalten uns das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B.
Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe
von Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser
Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies
gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte,
die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt
aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.
(6) Wenn Sie von seinem Widerrufsrecht nach § 5 dieser AGB Gebrauch machen, so haben
Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
§ 5 Widerrufsbelehrung / Muster-Widerrufsformular
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von
Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware
in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht
auszuüben, müssen Sie uns (Firma Wolfsprint, E-Mail:
order[at]wolfs-instinkt(.)com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B.
ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür
das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es
aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme
der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere
Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben
oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren
zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses
Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die
Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn
Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn
dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit
ihnen zurückzuführen ist.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An Firma Wolfsprint, E-Mail: order[at]wolfs-instinkt(.)com
Hiermit
widerrufe/n ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden
Dienstleistungen (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 6 Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für
deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie
maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind;
Verträge zur Lieferung von Waren, wenn
diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit
anderen Gütern vermischt wurden.
§ 7 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom
Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht
in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen
dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den
Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt
werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie
Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde
vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die
Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch
dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die
nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
(2) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den
Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören
auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies
gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten
offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbar sind. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur
Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen
Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand
entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber
verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
§ 8 Lieferung und Leistungszeit
(1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb
der auf der Webseite angegebenen Fristen. Voraussetzung für die
Einhaltung der Lieferfristen des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.
(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten
sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden
Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der
Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.
(3) Fixtermine für die
Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin
oder verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben
sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer
Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen
Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in
Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht,
können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber
abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der
Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen
benachteiligt wird.
(4) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers
zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht,
Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen
verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der
Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des
zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
§ 9 Periodische Arbeiten
Bei
Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine
Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 10 Versand
(1) Äußert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer den Wunsch, dass
er Versand verzögert wird, und kommt der Auftragnehmer diesem Wunsch
nach, so geht die Gefahr für den zufälligen Untergang und die zufällige
Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, soweit der
Auftragnehmer den Auftraggeber vor Vereinbarung des verzögerten
Liefertermins darauf ausdrücklich in Textform hingewiesen hat.
(2) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene
Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist
eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den
Auftragnehmer in Textform erforderlich.
§ 11 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
(1) Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.
(2) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware
nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten
Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag
vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat
er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers
zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung
verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der
Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis
angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren
Voraussetzungen des § 12 verlangen.
(3) Offensichtliche
Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab
Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Auftraggeber.
(4) Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen
Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht als Mangel
beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den
Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und
Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Aufragnehmer erstellt wurden - und
dem Endprodukt.
(5) Bei Abweichungen in der Beschaffenheit
des verwendeten Materials kann der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des
Bestellwertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer das
Material, entfällt diese Haftung.
(6) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet
werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie
Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind
hinzunehmen und können nicht als Mangel beanstandet werden. Aus
produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und
Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen
und können nicht als Mangel beanstandet werden.
(7) Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber
keinen vom Aufragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder
selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In
diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen von Mängeln anerkannt.
(8) Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies
nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur
dann, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
(9) Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen
hingenommen werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder
Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu zählen
produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht
aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare
weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.
(10) Weitergehende Ansprüche von Seiten des Auftraggebers – ganz gleich aus
welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Der Aufragnehmer übernimmt
für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, keinerlei
Haftung. Insbesondere sind von diesem Ausschluss entgangene Gewinne und
sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers betroffen. Alle Schäden, die
von den Arbeitnehmern, Erfüllungsgehilfen und Vertretern des
Auftragnehmers verursacht werden, sind ebenfalls in diesem Ausschluss
enthalten.
(11) Für Veränderungen an der gelieferten
Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber
oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(12) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig
behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt
der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche
weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare
zur Prüfung der Reklamation können nicht zurückgesandt werden.
(13) Der Auftragnehmer haftet nicht für normale Abnutzung.
(14) Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem Auftragnehmer nur dem Auftraggeber zu.
(15) Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung in Satz 3 und
in Abs. 16 - in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz-
oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben
durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der
gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 12.
(16) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten
nicht in Fällen, in denen der Auftragnehmer eine Garantie für die
Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen
hat.
§ 12 Haftung auf Schadensersatz
(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten),
auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 12 gemeinsam
„Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur
leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind
Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(2) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der
groben Fahrlässigkeit, (iv) für die Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer Garantie durch den
Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender
Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(3)
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer –
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen
gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a
BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.
(4) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers
eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche
Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers.
(5) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(6) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren
innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen
Fristbeginn.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur
vollständigen Bezahlung derselben durch den Auftraggeber vor. Solange
die Ware im Eigentum des Auftragnehmers ist (= Vorbehaltsware), darf der
Auftraggeber diese nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran
verfügen.
(2) Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch
Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher) ist der Auftraggeber
verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen
unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte
durchsetzen kann.
§ 14 Zahlung
(1) Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung,
PayPal), Zahlung per Kreditkarte (VISA- und MASTER-Card) sowie Rechnungszahlung (Voraussetzung: positive
Bonitätsprüfung durch den Auftragnehmer oder beauftragten Dritten)
sofern keine andere Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber
und Auftragnehmer getroffen wurde.
(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen.
(3) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware schuldhaft
unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine
Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben. Weist der
Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde
gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren
Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz
gilt.
(4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug
zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere
Zahlungsbedingungen.
(5) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar.
Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den
Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto
erfolgen.
(6) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor,
Schecks, Wechsel oder die Annahme von anderen Geldwährungen als dem
Euro abzulehnen. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Währungen
als dem Euro erfolgt immer nur erfüllungshalber. Sofort fällig sind
Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.
(7) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist
der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender
Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers
anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die
erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen
den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung
anzurechnen.
(8) Nur wenn eine Gegenanforderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt wurde, ist der Auftraggeber zur
Aufrechnung berechtigt.
(9) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
§ 15 Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
Mit
Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt
ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu
reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber
erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken-
oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten,
so haftet hierfür gegenüber dem Auftragnehmer ausschließlich der
Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von den Ansprüchen der Dritten
frei.
§ 16 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte des Auftragnehmers
(1)
Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten
Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und
Bildmarken, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und
Urheberrechte vor.
(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren
Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen
Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem
Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers
zu vervielfältigen oder sonstwie zu reproduzieren. Das einfache, nicht
übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung
kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer
gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden.
Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der
Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und
nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf
Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.
(3) Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der
Auftragnehmer zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten
Endprodukts erstellt hat, muss der Auftragnehmer nicht an den
Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in Textform
hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.
§ 17 Geheimhaltung
Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen
unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und
Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer
auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien
vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
§ 18 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Daten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Erfüllung des
erteilten Auftrags erhält, werden ausschließlich zur Ausführung des
erhaltenen Auftrags vom Auftragnehmer gespeichert und genutzt.
(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist
über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber
hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung
in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
(3) Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv
(Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung
für eine weitere Bearbeitung pauschal mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden
archivierten Druckauftrag berechnet.
(4) Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf
CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.
(5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B.
Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einer
EDV-Anlage speichern und automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen
Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet, soweit dies für die
Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen
Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der
Bestellung Name und Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer
beauftragten Paketdienst weitergegeben.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG).
(2) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten diejenigen
rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als
vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen
Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt
gewesen wäre.