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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wolfsinstinkt

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote von Wolfsinstinkt,

E-Mail: order[at]wolfs-instinkt(.)com  (im Folgenden auch „Auftragnehmer“

oder „wir“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser

Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im Folgenden auch „Auftraggeber“

oder „Sie“ genannt) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Unternehmer

ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige

Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in

Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit

handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine

Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu

erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

 

(2)    Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn

wir diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

 

(3)    Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen

Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt

auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen

(hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen).

  § 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1)    Die Darstellung und Angebote unserer Produkte auf unserer Webseite, in

Prospekten oder sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und

stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2)    Ihre Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches

Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie auf der

Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig bestellen« klicken, erklären Sie

verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB genannten

Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den

angegebenen Preis zahlen zu wollen.

 

(3)    Wenn Sie über unsere

Webseite bestellt haben, erhalten Sie zunächst eine Empfangsbestätigung

per E-Mail, um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen

haben. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres

Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar.

 

(4)    Ein verbindlicher Vertrag kommt unabhängig davon, ob Ihre Bestellung über

unsere Webseite oder außerhalb unserer Webseite erfolgt, erst dann

zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine

Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben.

 

(5)    Mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsabschluss sind

unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern

müssen durch eine Vereinbarung in Textform bzw. die Bestellung über das

Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt werden.

 

(6)    Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von

Geschäftsführern und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende

mündliche Vereinbarungen zu treffen.

§ 3 Preise

 

(1)    Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die

gesetzliche Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben

und die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen wird. Unsere Preise

beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung und den Versand (mit

Ausnahme der Samstagszustellung sowie vom Auftraggeber geforderter

spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden

Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Bei Warenlieferungen

außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können darüber hinaus

Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese sind von Ihnen

zu tragen.

 

(2)    Werden vom Auftraggeber nachträglich

Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur

Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten

veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter

Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch

verursachten Mehraufwands durchführen.

 

(3)    Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten

können vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber

selbstständig ausgeführt werden, wenn diese Vorarbeiten zur Einhaltung

eines Fixtermins beitragen oder im wirtschaftlichen Interesse des

Auftraggebers liegen. Die Höhe der Kosten für solche Vorarbeiten hängen

vom zeitlichen Aufwand ab. Übersteigen die hierdurch entstanden

Mehrkosten für den Auftraggeber 34,51 € inkl. Umsatzsteuer, muss vorab

die Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden.

 

(4)    Wir sind zur Stornierung von Bestellungen nicht verpflichtet. Sofern

wir die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren,

kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € inkl. Umsatzsteuer

durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits

Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die

Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im

Status „Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere

Überprüfung durch den Auftragnehmer in der Regel akzeptiert. Nur der

Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über

sein Kundenkonto erfolgen.

 

(5)    Wir behalten uns das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie

sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu

nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information

des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle

sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von

unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des

Auftragnehmers erforderlich machen.

 

 

§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

 

(1)    Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom

Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht

in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen

dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den

Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt

werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie

Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde

vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die

Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch

dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die

nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

 

(2)    Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den

Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören

auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies

gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten

offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbar sind. Der

Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur

Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen

Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand

entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber

verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.

 

(3)    Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm

sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen

übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert.

Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte

Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können nicht zurückgesandt

werden.

 

 

§ 5 Lieferung und Leistungszeit

 

(1)    Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb der auf

der Webseite angegebenen Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der

Lieferfristen des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße

Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.

 

(2)    Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird

die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf

zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der

Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.

 

(3)    Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin

oder verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben

sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer

Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen

Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in

Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht,

können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber

abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der

Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen

benachteiligt wird.

 

(4)    Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht,

Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu

verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der

Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des

zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

 

§ 6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware / höhere Gewalt

 

(1)  Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien

oder wegen höherer Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar

nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren

und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.

 

(2)    Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht

einhalten, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen

nach Ziffer § 6 (3) vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten

wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.

 

(3)    Wir können gemäß § 6 (2) vom Vertrag zurücktreten,

 wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig

liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen

hatten, d.h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein

Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der objektiv gesehen

die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf

die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht

lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt;

-    im Falle höherer Gewalt, das heißt wenn ein unvorhersehbares und

außergewöhnliches Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert

oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns zumutbaren Mitteln

vermeiden können sowie bei Streiks am Produktionsort, Unfällen oder

Unwettern auf den Transportwegen.

 

(4)    Von dem Rücktrittsrecht

nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches

Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die

Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B.

wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).

 

§ 6a Periodische Arbeiten

 

Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine

Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.  

 

§ 7 Gefahrenübergang – Versand

 

(1)    Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der

verzögerten Leistung, des Untergangs, des Verlusts oder der

Verschlechterung der Wer sowie die Preisgefahr mit der Auslieferung der

Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Spediteur,

Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte)

auf Sie über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese

Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen

oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat.

 

(2)    Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe

verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand,

dessen Ursache beim Auftraggeber liegt und die der Auftraggeber zu

vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware

versandbereit ist. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach

Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen

die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer 1% des

Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem

Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorbehalten, einen Nachweis über

weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.

 

(3)    Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle

Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes

bestimmt ist.

 

(4)    Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse

nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der

neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.

 

(5)    Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der

Auftraggeber diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des

Frachtführers/Spediteurs auf dem Lieferschein quittiert wurde.

Unterbleibt diese Feststellung, so sind alle Schadensersatzansprüche

aufgrund der Beschädigung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen.

.

§ 8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

 

(1)    Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

 

(2)   Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware

nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten

Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag

vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat

er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers

zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung

verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der

Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis

angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren

Voraussetzungen des § 9 verlangen.

 

(3)    Gewährleistungsrechte

sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten

Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw.

gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.  

 

(4)    Materialveränderungen, die altersbedingt sind oder aufgrund von

Umweltbedingungen eintreten, stellen keinen Mangel dar. Geringfügige

Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen

Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch

bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen

(beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom

Auftragnehmer erstellt wurden - und dem Endprodukt. Produktionsbedingt

kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet

werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie

Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind

hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Aus

produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und

Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen

und können nicht beanstandet werden.

 

(5)    Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei

Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5%

hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen

und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur,

Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.

 

(6)    Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab

Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von

Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die

rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie

Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.

 

(7)    Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung im folgenden

Satz und in § 8 (8) - in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines

Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und

verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche

Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 9.

(8)    Die vorstehenden Einschränkungen der

Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine

Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel

arglistig verschwiegen haben.


§ 9 Haftung auf Schadensersatz

 

(1)    Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung

des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten),

auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 9 gemeinsam

„Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur

leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben,

Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind

Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen

vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

(2)    Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des

Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der

groben Fahrlässigkeit, (iv) für die Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer Garantie durch den

Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender

Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

 

(3)    Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer –

gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von

Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen

gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a

BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

 

(4)    Soweit

nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers

eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche

Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen

des Auftragnehmers.

 

(5)    Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

(6)    Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren

innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen

Fristbeginn.

  

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

 

(1)    Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum

Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber

vor.

 

(2)    Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im

ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Sie treten uns bereits

jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich

Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus der

Weiterveräußerung erwachsen. Sie bleiben auch nach der Abtretung zur

Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung

selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch,

die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren

Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht

in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag auf Eröffnung des

Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist

dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen

Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug

erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen

und den Dritten die Abtretung mitteilen.

 

(3)    Verarbeitet der

Auftragnehmer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und

für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller. Der Auftragnehmer

erwirbt an der neuen Sache unmittelbar Eigentum. Erfolgt die

Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer, so erwirbt der

Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend

dem Wert der Vorbehaltsware. Erwirbt der Auftragnehmer Eigentum oder

einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache, übereignet der

Auftragnehmer dem Auftraggeber sein Eigentum oder seinen

Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung

der vollständigen Zahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen

des Auftraggebers verbunden oder vermischt und ist die Sache des

Auftraggebers als Hauptsache anzusehen, übereignet der Auftraggeber dem

Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend

dem Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung

vollständiger Zahlung. Veräußert der Auftraggeber die neue Sache bzw.

die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache, tritt der

Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt zur Sicherung des

Vergütungsanspruchs die ihm gegen den Erwerber dieser Sache zustehende

Forderung ab. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an dieser Sache einen

Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Auftraggeber dem Verkäufer

die Forderung anteilig entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

 

(4)    Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung

oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind

verpflichtet, uns jede Pfändung, Beschädigung oder jedes Abhandenkommen

der Ware unverzüglich anzuzeigen.


§ 11 Zahlung

 

(1)    Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung,

Sofortüberweisung, PayPal, BitPay), Zahlung per Kreditkarte (VISA- und

MASTER-Card) sowie Rechnungszahlung (Voraussetzung: positive

Bonitätsprüfung durch den Auftragnehmer oder beauftragten Dritten)

sofern keine andere Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber

und Auftragnehmer getroffen wurde.

 

(2)    Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen.

 

(3)    Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise,

so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von

20,00 € (netto) zu erheben. Weist der Auftraggeber einen geringeren

Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Die Geltendmachung eines

hierüber hinausgehenden Schadens wird durch diese Klausel nicht berührt.

 

(4)    Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es

besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen.

 

(5)    Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine

Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung

können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem

angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

 

(6)    Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln

von anderen Geldwährungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und

anderen Währungen erfolgt immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind

Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.

 

(7)   Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist

der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender

Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers

anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die

erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen

den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die

Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung

anzurechnen.

 

(8)    Erst wenn der Auftragnehmer über den Betrag

verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt. Bezüglich Schecks gilt

eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde und

nicht mehr zurückgegeben werden kann.

 

(9)    Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung

einer Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.

 

(10)    Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche

Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des

Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des

Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht,

Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die

Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere

Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so

greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des

Auftragnehmers.

 

(11)    Nur wenn eine Gegenanforderung

unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, ist der Auftraggeber

zur Aufrechnung berechtigt.

 

(12)    Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

 

 

§ 12 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen

 

(1)    Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem

Vorbehalt möglicher Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang

der Rechnungen beim Auftraggeber kann der Auftragnehmer eine neue,

berichtigte Rechnung erstellen.

 

(2)    Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von

diesem als akzeptiert, es sei denn der Auftraggeber legt innerhalb

dieser Frist von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der

beanstandeten Rechnungsposition gegenüber dem Auftragnehmer Widerspruch

ein. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der Rechnungsanschrift

oder des Rechnungsempfängers.

 

(3)    Die Frist von sechs Wochen

berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge

innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten

kürzeren Frist.

 

§ 13 Patente, Urheberrechte und Marken

 

Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt

ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu

reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber

erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken-

oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten,

so haftet hierfür gegenüber dem Auftragnehmer ausschließlich der

Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von den Ansprüchen der Dritten

frei.

 

§ 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

 

(1)    Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten

Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und

Bildmarken, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und

Urheberrechte vor.

 

(2)    Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren

Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers

zu vervielfältigen oder sonstwie zu reproduzieren. Das einfache, nicht

übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung

kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer

gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden.

Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der

Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und

nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf

Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

 

(3)    Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der

Auftragnehmer zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten

Endprodukts erstellt hat, muss der Auftragnehmer nicht an den

Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in Textform

hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.

 

 

§ 15 Handelsbrauch

 

Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen

Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter

anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen

wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur Herstellung des

geschuldeten Endprodukts erstellt werden.

 

§ 16 Geheimhaltung

 

Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen

unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und

Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer

auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien

vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.

 

§ 17 Daten und Auftragsunterlagen

 

(1)    Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B.

Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einer

EDV-Anlage speichern und automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen

Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet, soweit dies für die

Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen

Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der

Bestellung Name und Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer

beauftragten Paketdienst weitergegeben.

 

(2)    Eine Archivierung

der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie

Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der

Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss

einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen

gesonderte Vergütung möglich.

 

(3)    Im Fall eines Folgeauftrags

wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie

ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung

pauschal mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag

berechnet.

 

(4)    Sonstige Auftragsunterlagen (z.B.

Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern

können nicht zurück gesendet werden.

 
§ 18 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

 

(1)  Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit

dieser Vereinbarung Stuttgart. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an

Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

(2)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des

UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf

(CISG).

 

(3)    Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten diejenigen

rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als

vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen

Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt

gewesen wäre.

 

(4)    Sollten einzelne Bestimmungen dieser

Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, lässt dies

die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Wolfsprint für Verbraucher


§ 1 Geltung dieser Geschäftsbedingungen

 

(1)    Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Firma Wolfsprint,

E-Mail: order[at]wolfs-instinkt(.)com  (im Folgenden auch „Auftragnehmer“

oder „wir“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser

Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im Folgenden auch „Auftraggeber“

oder „Sie“ genannt) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Verbraucher

ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken

abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer

selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

(2)    Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur,

wenn wir diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

 

(3)    Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen

Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform.

 

§ 2 Vertragsabschluss bei Bestellungen über unsere Webseite

 

(1)    Die Darstellung unserer Produkte auf unserer Webseite erfolgt zu

Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss

eines Vertrags dar.

 

(2)    Ihre Bestellung über unsere Webseite

stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags

dar. Indem Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig

bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Webseite

und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n)

Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.

 

(3)    Um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen haben,

erhalten Sie zunächst eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Mit dieser

E-Mail bzw. als Anhang zu dieser E-Mail erhalten Sie ihre

Bestellinformationen sowie diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die Sie

speichern und ausdrucken können. Auch später noch senden wir Ihnen diese

Informationen gerne auf Anfrage zu. Die Empfangsbestätigung stellt noch

nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar.

 

(4)    Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie nach der

Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns per E-Mail

erhalten haben.

 

 

§ 3 Vertragsschluss bei Bestellungen, die nicht über unsere Webseite erfolgen

 

(1)    Unsere Prospekte, Anzeigen, u.ä. dienen Informationszwecken und

stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar.

 

(2)    Zur Rechtswirksamkeit bedürfen verbindliche Angebote des Auftragnehmers der Textform.

 

(3)    Der Vertrag kommt zustande, indem der Aufraggeber das Angebot des

Auftragnehmers annimmt. Der Auftragnehmer erklärt die Annahme spätestens

mit Zahlung des in der Rechnung des Auftragnehmers ausgewiesenen

Betrags.

 

§ 4 Preise, Gratisware

 (1)    Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche

Umsatzsteuer. Unsere Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die

Verpackung und den Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie

vom Auftraggeber geforderter spezieller Versandarten). Die Höhe der im

Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz

können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten

anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.

 

(2)    Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die

Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder

ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese

Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen

Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.

 

(3)    Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder

übertragenen Daten können vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem

Auftraggeber selbstständig ausgeführt werden, wenn diese Vorarbeiten zur

Einhaltung eines Fixtermins beitragen oder im wirtschaftlichen

Interesse des Auftraggebers liegen. Die Höhe der Kosten für solche

Vorarbeiten hängen vom zeitlichen Aufwand ab. Übersteigen die hierdurch

entstanden Mehrkosten für den Auftraggeber 34,51 € inkl. Umsatzsteuer,

muss vorab die Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten

eingeholt werden.

 

(4)    Wir sind zur Stornierung von

Bestellungen nicht verpflichtet. Sofern wir die Stornierung eines

Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren [oder wenn der Auftraggeber

die Druckdaten nicht bis zum vereinbarten Termin liefert], kann eine

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € inkl. Umsatzsteuer durch den

Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen

erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf

der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden

Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den

Auftragnehmer in der Regel akzeptiert. Nur der Auftraggeber selbst kann

Stornierungen beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen.

 

(5)    Wir behalten uns das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B.

Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe

von Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser

Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies

gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte,

die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt

aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.

 

(6)    Wenn Sie von seinem Widerrufsrecht nach § 5 dieser AGB Gebrauch machen, so haben

Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

 

§ 5 Widerrufsbelehrung / Muster-Widerrufsformular

Widerrufsbelehrung

  Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von

Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware

in Besitz genommen haben bzw. hat.

 Um Ihr Widerrufsrecht

auszuüben, müssen Sie uns (Firma Wolfsprint, E-Mail:

order[at]wolfs-instinkt(.)com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B.

ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür

das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht

vorgeschrieben ist.

 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es

aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor

Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir

von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme

der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere

Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste

Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen

vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über

Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese

Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der

ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen

wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen

wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben

oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren

zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen

vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses

Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die

Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn

Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.  

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn

dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,

Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit

ihnen zurückzuführen ist.
 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

— An Firma Wolfsprint, E-Mail: order[at]wolfs-instinkt(.)com 

 

Hiermit

widerrufe/n ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden

Dienstleistungen (*)

 

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

— Name des/der Verbraucher(s)

 

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

— Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

§ 6 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für

deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie

maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse

zugeschnitten sind;

 

Verträge zur Lieferung von Waren, wenn

diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit

anderen Gütern vermischt wurden.

 

§ 7 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

  (1)  Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom

Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht

in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen

dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den

Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt

werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie

Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde

vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die

Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch

dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die

nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

 

(2)    Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den

Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören

auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies

gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten

offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbar sind. Der

Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur

Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen

Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand

entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber

verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.

 

§ 8 Lieferung und Leistungszeit

 

(1)    Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb

der auf der Webseite angegebenen Fristen. Voraussetzung für die

Einhaltung der Lieferfristen des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und

ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.

 

(2)   Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten

sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden

Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der

Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.

 

(3)    Fixtermine für die

Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin

oder verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben

sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer

Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen

Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in

Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht,

können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber

abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der

Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen

benachteiligt wird.

 

(4)    Liegt ein von Seiten des Auftraggebers

zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht,

Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen

verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der

Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des

zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

 

§ 9 Periodische Arbeiten

 

Bei

Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine

Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

§ 10 Versand

 

(1)   Äußert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer den Wunsch, dass

er Versand verzögert wird, und kommt der Auftragnehmer diesem Wunsch

nach, so geht die Gefahr für den zufälligen Untergang und die zufällige

Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, soweit der

Auftragnehmer den Auftraggeber vor Vereinbarung des verzögerten

Liefertermins darauf ausdrücklich in Textform hingewiesen hat.

 

(2)   Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene

Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist

eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den

Auftragnehmer in Textform erforderlich.

 

§ 11 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

 

(1)    Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

 

(2)   Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware

nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten

Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag

vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat

er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers

zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung

verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der

Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis

angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren

Voraussetzungen des § 12 verlangen.

 

(3)    Offensichtliche

Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab

Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der

Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die

rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Auftraggeber.

 

(4)    Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen

Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht als Mangel

beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den

Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und

Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Aufragnehmer erstellt wurden - und

dem Endprodukt.

 

(5)    Bei Abweichungen in der Beschaffenheit

des verwendeten Materials kann der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des

Bestellwertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer das

Material, entfällt diese Haftung.

 

(6)    Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet

werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie

Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind

hinzunehmen und können nicht als Mangel beanstandet werden. Aus

produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und

Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen

und können nicht als Mangel beanstandet werden.

 

(7)    Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber

keinen vom Aufragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder

selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In

diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen von Mängeln anerkannt.

 

(8)    Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies

nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur

dann, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

 

(9)    Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen

hingenommen werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder

Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu zählen

produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht

aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare

weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.

 

(10)    Weitergehende Ansprüche von Seiten des Auftraggebers – ganz gleich aus

welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Der Aufragnehmer übernimmt

für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, keinerlei

Haftung. Insbesondere sind von diesem Ausschluss entgangene Gewinne und

sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers betroffen. Alle Schäden, die

von den Arbeitnehmern, Erfüllungsgehilfen und Vertretern des

Auftragnehmers verursacht werden, sind ebenfalls in diesem Ausschluss

enthalten.

 

(11)    Für Veränderungen an der gelieferten

Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber

oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

(12)    Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig

behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt

der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche

weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare

zur Prüfung der Reklamation können nicht zurückgesandt werden.

 

(13)    Der Auftragnehmer haftet nicht für normale Abnutzung.

 

(14)    Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem Auftragnehmer nur dem Auftraggeber zu.

 

(15)    Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung in Satz 3 und

in Abs. 16 - in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz-

oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben

durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der

gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und

Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 12.

 

(16)    Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten

nicht in Fällen, in denen der Auftragnehmer eine Garantie für die

Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen

hat.

 

§ 12 Haftung auf Schadensersatz

 

(1)    Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung

des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten),

auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 12 gemeinsam

„Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur

leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben,

Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind

Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen

vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

(2)    Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des

Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der

groben Fahrlässigkeit, (iv) für die Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer Garantie durch den

Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender

Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

 

(3)  

 Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer –

gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von

Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen

gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a

BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

 

(4)    Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers

eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche

Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen

des Auftragnehmers.

 

(5)    Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

(6)    Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren

innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen

Fristbeginn.

 

§ 13 Eigentumsvorbehalt

 

(1)    Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur

vollständigen Bezahlung derselben durch den Auftraggeber vor. Solange

die Ware im Eigentum des Auftragnehmers ist (= Vorbehaltsware), darf der

Auftraggeber diese nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran

verfügen.

 

(2)    Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch

Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher) ist der Auftraggeber

verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen

unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte

durchsetzen kann.

 

§ 14 Zahlung

 

(1)    Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung,

PayPal), Zahlung per Kreditkarte (VISA- und MASTER-Card) sowie Rechnungszahlung (Voraussetzung: positive

Bonitätsprüfung durch den Auftragnehmer oder beauftragten Dritten)

sofern keine andere Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber

und Auftragnehmer getroffen wurde.

 

(2)    Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen.

 

(3)    Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware schuldhaft

unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine

Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben. Weist der

Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde

gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren

Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz

gilt.

 

(4)    Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug

zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere

Zahlungsbedingungen.

 

(5)    Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar.

Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den

Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto

erfolgen.

 

(6)    Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor,

Schecks, Wechsel oder die Annahme von anderen Geldwährungen als dem

Euro abzulehnen. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Währungen

als dem Euro erfolgt immer nur erfüllungshalber. Sofort fällig sind

Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.

 

(7)    Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist

der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender

Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers

anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die

erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen

den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die

Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung

anzurechnen.

 

(8)    Nur wenn eine Gegenanforderung unbestritten

oder rechtskräftig festgestellt wurde, ist der Auftraggeber zur

Aufrechnung berechtigt.

 

(9)    Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

 

§ 15 Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

 

Mit

Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt

ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu

reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber

erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken-

oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten,

so haftet hierfür gegenüber dem Auftragnehmer ausschließlich der

Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von den Ansprüchen der Dritten

frei.

 

§ 16 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte des Auftragnehmers

 

(1)  

 Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten

Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und

Bildmarken, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und

Urheberrechte vor.

 

(2)    Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren

Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen

Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem

Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers

zu vervielfältigen oder sonstwie zu reproduzieren. Das einfache, nicht

übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung

kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer

gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden.

Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der

Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und

nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf

Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

 

(3)    Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der

Auftragnehmer zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten

Endprodukts erstellt hat, muss der Auftragnehmer nicht an den

Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in Textform

hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.

 

§ 17 Geheimhaltung

 

Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen

unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und

Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer

auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien

vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.

 

§ 18 Daten und Auftragsunterlagen

 

(1)    Daten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Erfüllung des

erteilten Auftrags erhält, werden ausschließlich zur Ausführung des

erhaltenen Auftrags vom Auftragnehmer gespeichert und genutzt.

 

(2)    Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten

Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist

über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber

hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung

in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

 

(3)    Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv

(Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung

für eine weitere Bearbeitung pauschal mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden

archivierten Druckauftrag berechnet.

 

(4)    Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf

CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.

 

(5)    Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B.

Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einer

EDV-Anlage speichern und automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen

Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet, soweit dies für die

Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen

Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der

Bestellung Name und Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer

beauftragten Paketdienst weitergegeben.

 

§ 19 Schlussbestimmungen

 

(1)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des

UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf

(CISG).

 

(2)    Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten diejenigen

rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als

vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen

Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt

gewesen wäre.